Antrag & Berechnung Elterngeld: Alle Infos
Die Elternzeit ist eine tolle Sache. Ihr könnt nach der Geburt zu Hause bleiben und euch voll und ganz auf euer kleines Wunder konzentrieren, während der Staat den Verdienstausfall in dieser Zeit ausgleicht. Zumindest bis zu einem gewissen Grad. Doch wie genau erfolgt die Elterngeld-Berechnung? Und was muss bei der Antragstellung beachtet werden? Alle Infos haben wir.
Berechnung Elterngeld: Nehmt euch Zeit
Die wichtigste Nachricht vorab: Es gibt ganz verschiedene Elterngeld-Modelle. Und je nach eurer individuellen Situation kann man die staatliche Unterstützung auf unterschiedliche Art und Weise in Anspruch nehmen. Daher lohnt es sich, bereits früh mit der Recherche für die Elternzeit zu beginnen. Es gibt smarte Tools vom Bund, die euch behilflich sein können, wie beispielsweise den Elterngeldrechner mit Planer. So könnt ihr ausprobieren, wie sich die verschiedenen Arten von Elterngeld (Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus) für euch am sinnvollsten kombinieren lassen. Dazu gibt’s weiter unten aber noch mehr Infos.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Klären wir zunächst die Grundlagen und die Frage: Wer hat überhaupt Anspruch auf Elterngeld?
Das Elterngeld dient dazu, euch die Möglichkeit zu geben, euer Kind zu Hause zu betreuen – und gleichzeitig finanzielle Mittel zur Verfügung zu haben. Damit ihr die Unterstützung vom Staat erhalten könnt, sollten folgende Kriterien erfüllt sein:
- Du betreust dein Kind selbst und lebst mit deinem Kind in einem Haushalt.
- Du lebst in Deutschland. Aufgepasst: Solltest du eine Aufenthaltsduldung besitzen oder aktuell ein Asylverfahren am Laufen haben, hast du keinen Anspruch auf Elterngeld.
- Du bist Teil eines Elternpaares. Alternativ bist du allein oder getrennt erziehend.
- Du hast, während du Elterngeld beziehst, kein oder weniger Einkommen. Sprich: Du arbeitest gar nicht oder höchstens 32 bzw. 30 Stunden (falls dein Kind vor dem 01. September 2021 geboren wurde).
Nun ist aber jedes Modell anders. Und nicht jedes Kind, das in einem Haushalt mit einem Erwachsenen lebt, ist auch das leibliche Kind. Auch für solche Fälle sieht der Staat Elterngeldregelungen vor. Grundsätzlich gilt: Du kannst Elterngeld für dein nicht-leibliches Kind beantragen, wenn es das leibliche Kind deines Ehepartners / deiner Ehepartnerin bzw. deines eingetragenen Lebenspartners / deiner eingetragenen Lebenspartnerin ist. Auch für adoptierte Kinder bekommst du Unterstützung. Und zwar selbst dann, wenn das Verfahren zur Adoption noch nicht beendet ist. In bestimmten Ausnahmefällen ist es auch möglich, dass Elterngeld für Kinder aus engen Verwandtschaftsverhältnissen gezahlt wird – beispielsweise für Nichten/Neffen oder Enkelkinder. Nicht berücksichtigt werden wiederum Pflegekinder. Hier gibt’s kein Elterngeld, wohl aber andere Leistungen vom Jugendamt, die beantragt werden können.
Kurz gesagt: Seid ihr die leiblichen Eltern? Dann habt ihr immer und ausnahmslos Anspruch auf Elterngeld. So weit, so klar.
Elterngeld berechnen: Die verschiedenen Modelle
Die Höhe deines Elterngeldes resultiert aus deinem Gehalt, dass du zuvor bezogen hast. Es gibt jedoch verschiedene Modelle für die Berechnung von Elterngeld - die, je nach individueller Lebenssituation, für dich bzw. euch interessant sein könnten und infrage kommen.
Basiselterngeld
Das Basiselterngeld sind 65% deines Netto-Einkommens.
Hast du also 2.000 EUR netto vor der Geburt verdient und hast du kein Einkommen nach der Geburt (weil du dich vollständig um dein Kind kümmerst), bekommst du 65% Elterngeld ausgezahlt. Das wären in diesem Fall 1.300 EUR.
Eine andere Option ist, dass du während deiner Elternzeit weiter arbeitest – beispielsweise in Teilzeit. Dann bekommst du 65% der Differenz zu deinem Netto-Einkommen vor und nach der Geburt. Das berechnet sich beispielsweise so:
Netto-Einkommen vor der Geburt: |
2.000 EUR |
Netto-Einkommen nach der Geburt: |
900 EUR |
Differenz: |
1.100 EUR |
65 % der Differenz: |
715 EUR |
Basiselterngeld: |
715 EU |
Gehalt + Basiselterngeld: |
900 + 715 EUR = 1.615 EUR |
Basiselterngeld - Gut zu wissen:
- Solltest du kein Einkommen vor deiner Elternzeit generiert haben, hast du dennoch Anspruch auf das Basiselterngeld. Der Mindestsatz liegt bei 300 EUR im Monat.
- Ab einer bestimmten Einkommensgrenze von maximal 2.770 Euro netto werden nicht mehr 65% deines Nettoeinkommens, sondern der sogenannte Höchstsatz berechnet. Das sind 1.800 EUR monatlich.
- Das Basiselterngeld kann für 12 Monate beantragt werden. Sollte dein:e Partner:in ebenfalls Elternzeit nehmen, wird das Basiselterngeld um zwei Monate (Partnermonate) auf insgesamt 14 Monate verlängert.
- Das Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate bezogen werden. Danach gelten andere Modelle: ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus (siehe unten).
- Eine einzelne Person muss mindestens zwei Monate und kann höchstens 12 Monate Elternzeit einreichen. Diese müssen aber nicht zusammenhängen.
- Zwischen den Partner:innen / Eheleuten können die 14 Monate individuell aufgeteilt werden.
- Ihr könnt auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. In jedem Monat, in dem ihr das tut, “verbraucht” ihr pro Monat zwei Monate der insgesamt 14 Monate.
- Für die Mutter des Kindes zählt der Mutterschutz nach der Geburt zu diesen 14 Monaten dazu. Das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld werden dann gleichzeitig ausgezahlt.
- Bist du wiederum alleinerziehend, werden dir die vollen 14 Monate angerechnet.
Zum Beispiel könnte ihr das Basiselterngeld so zwischen euch aufteilen:
Du und dein:e Partner:in nehmt die ersten beiden Lebensmonate gemeinsam Elternzeit, ohne Teilzeit zu arbeiten. Danach wechselt ihr euch ab und bezieht jeweils 65% eures jeweiligen Netto-Einkommens. Lebensmonat 3 bis 8 wird von dir, Lebensmonat 9 bis 12 wird wiederum von deinem Partner / deiner Partnerin übernommen.
ElterngeldPlus
Das ElterngeldPlus wird doppelt so lange bezogen wie das Basiselterngeld. Also insgesamt und maximal 28 Monate (inklusive der Partnermonate). Hier erhältst du monatlich die Hälfte des Basiselterngeldes. Das wären also bei einem Höchstsatz Basiselterngeld (1800 EUR) maximal 900 EUR. Das Berechnen von ElterngeldPlus ist vergleichsweise einfach. Die Höhe entspricht dem Basiselterngeld – und davon ganz einfach die Hälfte.
Netto-Einkommen vor der Geburt: |
2.000 EUR |
Netto-Einkommen nach der Geburt: |
0 EUR |
Differenz: |
2.000 EUR |
Basiselterngeld (65% der Differenz): |
1.300 EUR |
ElterngeldPlus: |
650 EUR |
ElterngeldPlus - Gut zu wissen:
- Ein Basiselterngeld-Monat wird als zwei ElterngeldPlus-Monate angerechnet.
- Während die Mutter das Mutterschaftsgeld ausgezahlt bekommt, kann sie kein ElterngeldPlus beziehen, sondern ausschließlich Basiselterngeld.
- ElterngeldPlus Monate können von beiden Elternteilen gleichzeitig angemeldet werden.
- Nach dem 14. Lebensmonat kann Elterngeld nur noch ohne Unterbrechungen bewilligt und ausgezahlt werden. Sprich: Entweder in Form von ElterngeldPlus oder als Partnerschaftsbonus (siehe unten).
- Ihr könnt, während ihr ElterngeldPlus bezieht, beide in Teilzeit arbeiten. Wie sich die Auszahlungen dann berechnen, erfährst du weiter unten.
Zum Beispiel könnte ihr ElterngeldPlus so zwischen euch aufteilen:
Du und dein:e Partner:in erhaltet im Wechsel Basiselterngeld. Ab dem achten Lebensmonat arbeitet ihr beide dann in Teilzeit und bekommt somit auch beide ElterngeldPlus ausgezahlt.
Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus kann im Anschluss von ElterngeldPlus beantragt werde, also als Kombinationsmöglichkeit, um auch über das Elterngeld hinaus Unterstützung vom Staat zu erhalten. Du kannst zusammen mit Deinem Partner / Deiner Partnerin zwischen zwei bis vier Monate Partnerschaftsbonus am Stück erhalten, wenn ihr beide in dieser Zeit in Teilzeit arbeitet; und zwar zwischen 24 und 32 Wochenstunden. Damit möchte der Staat Eltern darin unterstützen, Beruf und Familie miteinander zu vereinen.
Hier müsst ihr bei der Berechnung folgendes beachten: Es gibt einen Deckelungsbetrag. Die Höhe der Auszahlung ist also begrenzt, wenn du beispielsweise deutlich weniger nach der Geburt arbeitest und verdienst. Die Obergrenze ergibt sich aus dem theoretischen Basiselterngeld ohne zusätzlichem Einkommen und wird durch zwei geteilt. Also: Deckelungsbetrag = Höhe des theoretischen Basiselterngeldes : 2.
ElterngeldPlus und/oder Partnerschaftsbonus in Kombination mit Einkommen nach Geburt berechnet sich folgendermaßen:
Netto-Einkommen vor der Geburt: |
2.000 EUR |
Netto-Einkommen nach der Geburt: |
500 EUR |
Differenz: |
1.500 EUR |
Basiselterngeld (65% der Differenz): |
975 EUR |
Höhe des theoretischen Basiselterngeldes (ohne Einkommen) |
1.300 EUR |
Deckelungsbetrag |
650 EUR (= 1.300 Euro : 2) |
ElterngeldPlus/Partnerschaftsbonus: |
650 EUR |
Gehalt + ElterngeldPlus/Partnerschaftsbonus: |
1.150 EUR (= 500 EUR + 650 EUR) |
In diesem Beispiel greift also der Deckelungsbetrag. Liegen aber die 65% der Differenz unter dem Deckelungsbetrag, sind es beispielsweise rechnerisch nur 500 EUR, dann wird dieser Betrag als ElterngeldPlus / Partnerschaftsbonus ausgezahlt.
Partnerschaftsbonus - Good to know
- Ihr müsst beide erwerbstätig sein, dürft also kein Basiselterngeld oder ElterngeldPlus beziehen.
- Jeder von euch darf während ihr den Partnerschaftsbonus bezieht 24 bis maximal 32 Wochenstunden arbeiten. Dabei werden auch Tage, an denen ihr wegen Krankheit, Urlaub oder Feiertagen nicht arbeitet als “Verdiensttage” gewichtet. Der Grund: Auch dann wird normalerweise Gehalt gezahlt.
- Bei kurzfristigen Änderungen könnt ihr den Zeitraum für den Partnerschaftsbonus stets verkürzen oder auch verlängern. Allerdings gilt die Regel: Maximal vier Monate.
- Auch Alleinerziehende haben die Möglichkeit, Partnerschaftsmonate anzumelden.
- Sollte einer von euch beiden in den einzelnen Partnerschaftsmonaten doch weniger oder mehr arbeiten, als einst geplant und ändert sich dadurch das Einkommen, müsst ihr nicht gleich Sorge tragen, dass ihr das Geld am Ende zurückzuzahlen habt. Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Daher ist es unbedingt sinnvoll auch nach der Bewilligung des Elterngeldes mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter:in in Kontakt zu bleiben, damit Ausnahmefälle (Erkrankung oder eine Änderung im Arbeitsleben) berücksichtigt werden können.
Frühchen-Bonus
Sollte euer kleiner Schatz zu früh das Licht der Welt erblicken, könnt ihr hier ebenfalls auf die Unterstützung des Staates zählen. Es greift der Frühchen-Bonus. Das bedeutet, ihr könnt bis zu vier Elterngeldmonate mehr erhalten, und zwar in folgenden Fällen:
- 6 Wochen zu früh: ein Monat
- 8 Wochen zu früh: zwei Monate
- 12 Wochen zu früh: drei Monate
- 15 Wochen zu früh: vier Monate
Und auch hier habt ihr die Möglichkeit, die zusätzlichen Monate zu ElterngeldPlus-Monaten umzuwandeln. Dann verdoppelt sich der Zeitraum. Im Übrigen könnt ihr auch für euer Frühchen die Federwiege von swing2sleep nutzen. Hier haben wir auch schon wundervolles Feedback aus einer Frühchenstation bekommen.
Wie und wann stellt man den Antrag auf Elterngeld?
Je früher ihr euch mit dem Antrag auf das Elterngeld befasst, desto besser. Denn um den Antrag formgerecht einzureichen, müsst ihr einige Papiere zusammensuchen (beispielsweise die Eheurkunde, Nachweis über Erwerbseinkommen vom Arbeitgeber, Kopie des Personalausweises usw.). Ist euer kleines Wunder erst einmal da und stellt es den Alltag auf den Kopf, habt ihr vermutlich kaum mehr die Ruhe und die Zeit dafür. Bereitet euch also vor dem Entbindungstermin entsprechend vor.
Den Antrag findet ihr ganz einfach im Internet als Online-Formular. Ihr könnt aber auch direkt bei der Elterngeldstelle, bei der ihr den Antrag einreicht, nach dem Formular fragen. Es gibt sogar Gemeinden und Städte, in denen der Antrag komplett digital abgewickelt wird. Auch hier gilt: Vorab informieren.
Ihr könnt zwar vor dem Tag der Geburt den Antrag schon einmal ausfüllen und die meisten Papiere zusammensuchen. Einreichen könnt ihr ihn aber erst nach der Entbindung, wenn ihr das genaue Geburtsdatum kennt. Dann braucht ihr nur noch vom Standesamt die Geburtsurkunde (das dauert etwa 14 Tage nach Entbindung, wenn ihr euch direkt darum kümmert) und ihr könnt den Antrag abschicken. Das Elterngeld gibt es rein rechnerisch ab dem ersten Tag der Geburt des Kindes, wird aber für die ersten Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Ihr solltet also einen kleinen finanziellen Puffer parat haben, bis die staatliche Unterstützung auf dem Konto eintrudelt. Die Überweisungen der Elterngeldstelle erfolgen pro Monat, jedoch nach den Lebensmonaten und dem Tag der Entbindung – und nicht am 1. eines jeden Monats.
Ist euer Kind am 27. März geboren, berechnet sich das Elterngeld wie folgt:
- Lebensmonat: 27. März bis 27. April, Auszahlung ab dem 27. März
- Lebensmonat: 27. April bis 27. Mai, Auszahlung ab dem 27. April
… und so weiter.
Wichtig sei noch zu erwähnen, dass es eine Abgabefrist gibt: Das euch zustehende Geld wird nur für drei Lebensmonate rückwirkend ausgezahlt. Nach der Geburt habt ihr also zwei Monate Zeit, um alles zu regeln und abzusenden. Solltet ihr es erst ab dem 4. Lebensmonat beantragen, geht euch quasi ein Monat Unterstützung verloren.
Berechnung Elterngeld: Sonderfälle und Ausnahmen
Es mag kaum überraschen, aber es gibt jede Menge Ausnahmen in Sachen Elterngeld. Immerhin existieren in unserer Gesellschaft auch die verschiedensten Familienmodelle mit ganz individuellen Bedürfnissen und Einkommensverhältnissen. Hier eine Übersicht:
- Wer selbstständig arbeitet, hat ebenfalls Anspruch auf Elterngeld. Auch hier beträgt das Basiselterngeld 65% des Netto-Einkommens aus der Zeit davor. Nachgewiesen wird das Einkommen mittels Steuerbescheid oder (wenn der Steuerbescheid noch nicht vorliegt) als Einnahme-Überschuss-Rechnung. Auch ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus können Selbstständige beziehen. Hier basiert die Berechnung aufgrund einer Einschätzung der voraussichtlichen Einnahmen.
- Wenn du bisher kein Einkommen bezogen hast, erhältst du den Mindestbetrag an Elterngeld. Das sind 300 EUR Basiselterngeld oder 150 EUR ElterngeldPlus.
- Zählst du wiederum zu den Geringverdienern mit weniger als 1.240 EUR netto pro Monat, erhältst du einen höheren Prozentsatz als 65% für dein Basiselterngeld.
- Erwartet ihr ein weiteres Kind und ist das Geschwisterkind noch unter drei Jahre (bzw. zwei Geschwister unter 6 Jahre), gibt es noch einen Geschwisterbonus obendrauf. Das bezogene Elterngeld erhöht sich dann um 10%.
- Solltest du während der Elternzeit und während du Elterngeld beziehst, erneut schwanger werden, kann für das neue Kind ebenfalls Geld beantragt werden.
- Wenn du in den 12 Monaten vor der Geburt Ersatzleistungen bezogen hast, zählen deine Einkünfte nicht als normales Einkommen. Die 65%-Regel greift hier also nicht. Wende dich in diesem Falle am besten direkt an die Elterngeldstelle und lass dich beraten. Zu Ersatzleistungen zählen unter anderem
- Arbeitslosengeld I oder II
- Krankengeld
- bestimmte Renten
- Stipendien / BAföG
- Solltest du dich in einem Studium befinden, kannst du ebenfalls Elterngeld beziehen. Dafür musst du das Studium nicht unterbrechen (im Gegensatz zur Erwerbsarbeit). Auch hier raten wir dir, dich direkt an die Elterngeldstelle zu werden.
- Bei einer Zwillingsgeburt bekommt ihr 300 EUR pro Monat zusätzlich zum Basiselterngeld oder 150 EUR mehr zu Elterngeldplus. Bei Drillingen gibt es den doppelten Zuschlag, bei Vierlingen den dreifachen und so weiter. Die gleiche Regelung gilt für den Mindestbetrag.
Elterngeld berechnen: Nicht verzagen - Hilfe holen
Zugegeben: Auf den ersten Blick wirkt das Berechnen des Elterngeldes ganz schön kompliziert. Insbesondere, da es noch einige Ausnahmen und Sonderregelungen gibt, die wir hier gar nicht aufzählen konnten.
Am besten überlegst du gemeinsam mit deinem Partner oder deiner Partnerin erst einmal, wie lange jede:r von euch zu Hause bleiben möchte. Dann rechnet ihr alles Schritt für Schritt durch. Wenn ihr an eure Grenzen stößt, gibt es tolle Beratungsstellen. Die Elterngeldkasse selbst kann immer Auskunft geben. Aber auch lokale Einrichtungen in deiner Nähe bieten ihre Unterstützung an. Und, wie bereits erwähnt, ist es immer wertvoll Kontakt zu der sachbearbeitenden Person in der Elterngeldstelle zu halten, nachdem ihr den Antrag abgeschickt habt. Sollten sich Änderungen im Laufe der Zeit ergeben, habt ihr so immer eine:n Ansprechpartner:in.
Auch wenn der bürokratische Aufwand in Sachen Elterngeld berechnen auf die Nerven gehen kann, so lohnt sich das Ganze in jedem Fall, alsbald euer Kind da ist - und ihr euch voll und ganz darauf konzentrieren könnt. Ohne auch nur einen Gedanken an Geld oder Gehalt verschwenden zu müssen. So etwas kommt nicht so schnell wieder. Genießt es also!
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